Schulordnung
für das Albert-Einstein-Gymnasium Magdeburg (gültig ab 01.01.2025)
Für die Erhaltung der Schulanlage sowie der Ordnung, Ruhe und Sicherheit sind alle Lernenden und alle an der Schule Beschäftigten mitverantwortlich.
- Grundlage unseres gemeinsamen Lernens sind gegenseitiger Respekt, Toleranz und rücksichtsvolles Miteinander.
- Unterrichts- und Pausenzeiten sind einzuhalten. Während der gesamten Unterrichtszeit sind jegliche Art von Störungen auf den Fluren und dem Hof untersagt.
- In den Schulgebäuden und auf dem gesamten Schulgelände ist die Nutzung von Handys und anderen audiovisuellen Medien grundsätzlich untersagt. Ausnahmegenehmigungen können durch Lehrkräfte und andere schulische Mitarbeitende erteilt werden. Im Schülercafé gilt eine grundsätzliche Duldung der genannten Medien zum Zweck der Schulvorbereitung. Verstöße gegen die Regelungen zu Handys und anderen audiovisuellen Medien werden mit dem Einzug des elektronischen Geräts geahndet. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Regelungen wird das Gerät nur den Personensorgeberechtigten ausgehändigt.
- Die kleinen Pausen dienen lediglich dem Raumwechsel und der Vorbereitung auf den Unterricht im Raum der folgenden Stunde. In den großen Pausen und nach der im einzelnen Raum letzten Unterrichtsstunde werden die Unterrichtsräume abgeschlossen. Die Fenster werden zum Unterrichtsende geschlossen.
- Das Mitbringen von Fortbewegungsmitteln ist erlaubt, so lange sie in der eigenen Schultasche verstaubar sind oder außerhalb des Schulgebäudes verbleiben. Das Fahren auf dem Schulhof ist verboten. Ausnahme bilden die vom Hort Einstein nach der sechsten Stunde entliehenen Spielgeräte. Ballspielen ist nur am Basketballkorb sowie auf der östlichen Rasenfreifläche mit Bällen, die von der Schulsozialarbeit, dem Hort bzw. von der Schule zur Verfügung gestellt werden, erlaubt. Laufen und Toben sind innerhalb des Gebäudes untersagt.
- Die Lernenden der 5. bis 9. Jahrgangsstufen halten sich in der großen Pause nach der vierten Stunde außerhalb der Gebäude auf dem Schulgelände auf. Das Betreten der Mensa ist zum Essen, zur Kiosknutzung sowie zum Aufenthalt in Freistunden erlaubt. Sollte die Witterung den Aufenthalt im Freien nicht zulassen, erfolgt eine Entscheidung der Schulleitung zum Verbleib im Gebäude. Diese Regelungen gelten auch für die Mittagspause, Ausnahme Lernende, die an der Schulspeisung teilnehmen. Der Aufenthalt im Kunst- und Musikgebäude ist während der großen Pausen allen Lernenden nicht erlaubt.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit untersagt. Ausnahmen sind das Kaufen von Essen bei Vorliegen des Einverständnisses der Personensorgeberechtigten für Lernende ab der 7. Klasse in der großen Pause nach der 6. Stunde sowie in Freistunden und der Weg zum Sportunterricht.
- Alle Räume und Flure der Schule (einschl. Sporthalle) sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Die Mülltrennung ist einzuhalten. Lehrkräfte und technische Mitarbeiter sind weisungsberechtigt. Ihren Aufforderungen ist Folge zu leisten. Schäden jeglicher Art sind umgehend einer Lehrkraft, dem Hausmeister oder dem Sekretariat zu melden.
- Fahrräder sind am Fahrradständer anzuschließen.
- Auf dem gesamten Schulgelände sind der Besitz und Umgang mit Waffen jeglicher Art oder Gegenständen, die dafürgehalten werden können, verboten.
- Ebenfalls besteht auf dem gesamten Schulgelände Suchtmittelverbot. Dazu zählen u.a. jeglicher Tabak-, Liquid-, Alkoholkonsum und Energy-Drinks.
- Im Falle eines Alarms ist das Schulgebäude entsprechend der Fluchtpläne auf dem schnellsten Weg zu verlassen. Sammelstelle sind die gekennzeichneten Plätze am südlichen Zaun.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung behalten wir uns Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen entsprechend dem Schulgesetz vor.
Kempe, Schulleiterin
